Raumluftdesinfektion ist die tragende Säule funktionierender Hygienekonzepte zur Unterdrückung der COVID-19 Infektion.

 

COVID 19 ist ein sog. aerogener Virus, dessen dominanter Infektionspfad über die Luft in Form feinster und unsichtbarer Tröpfchen (sog. Aerosole) läuft. Dies unterscheidet COVID-19 von den meisten anderen Infektionskrankheiten und macht ihn so gefährlich. Die Infektion über die Luft ist der Grund für die pandemische Ausbreitung des Virus.

Die Impfung gegen COVID-19 hat Schwachstellen, da sich nicht alle Menschen impfen lassen können oder wollen und da die Immunisierung durch Impfung nicht dauerhaft ist. Derzeit sind zur Aufrechterhaltung des Impfschutzes Auffrischungsimpfungen im Abstand weniger Monate erforderlich.

Die Impfung schützt zuverlässig vor „schweren Verläufen“, die unser Gesundheitssystem überlasten könnten, nicht aber vor der Infektion an sich. Die zahlreichen „minderschweren“ Verläufe haben gravierende Auswirkungen auf den Krankenstand bzw. Quarantänemaßnahmen und damit ernste Auswirkungen auf das Funktionieren unserer Gesellschaft und Wirtschaft.

Lüften ist keine Alternative

Um Raumluft „virenfrei“ zu halten werden sog. Querlüftungen (alle Fenster und Türen auf) empfohlen. Querlüftungen sollen 3 mal pro Stunde für ca. 5 bis 10 Minuten durchgeführt werden. erden. Dies ist (bis auf den Hochsommer) keine praktikable Alternative. Darüber hinaus wurde die Lüftungsfrequenz (3 mal pro Stunde) für die Delta-Variante ermittelt und festgelegt. Die derzeit dominante Omikron-Variante ist wesentlich ansteckender, so dass im Grunde die Lüftungsfrequenz verdoppelt werden muss., also 6 x pro Stunde für 5 bis 10 Minuten. (Dauerlüftung).

Es gibt sehr gute, wissenschaftlich fundierte Vorschriften und Empfehlungen für den Einsatz von mobilen Raumluft-Desinfektionsgeräten, wie z.B. die Empfehlungen der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes, die Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, des DIN, des VDI u.a.m.

Gemeinsame Kernaussagen der Empfehlungen:

  • Die Raumluft muss rd. 5 bis 6 mal pro Stunde durch das Raumluft-Desinfektionsgerät geleitet werden.
  • Das Desinfektionsgerät muss dabei 99 % bis 99,9 % der Viren abtöten oder ausfiltern.
  • Der Emissions-Schalldruck des Geräts in 1 m Abstand von der Geräteoberfläche kleiner sein muss als 40 dB(A)

Es wird empfohlen, diese Kerneigenschaften durch Gutachten über das Gesamtgerät durch unabhängige, akkreditierte Prüflaboratorien nachzuweisen. Viele Käufer fordern diese Nachweise aus Unwissenheit nicht ein, und fast alle Hersteller folgen dieser Empfehlung aus gutem Grunde nicht, denn:

Viele Geräte erfüllen diese Kriterien nicht. Dennoch werden diese Geräte insbesondere für die Nutzung in öffentlichen Räumen, wie Schulen, Kitas, Hochschulen und öffentlicher Verwaltung aber auch von Wirtschaftsunternehmen, Einzelhandel, Gastronomie, und im Bereich medizinischer Praxen und Pflegeeinrichtungen zu tausenden beschafft.

Dies hat mehrere gravierende Folgen:

  • Gesundheitsgefährdung: Durch die Nutzung von Geräten, die o.a. Kriterien nicht erfüllen, wiegen sich die Nutzer in falscher Sicherheit. Insbesondere werden zu laute Geräte oft nur auf geringerer Leistungsstufe betrieben und haben so faktisch keine Wirkung mehr.
  • Wirtschaftlicher Schaden: Geräte die nicht der Arbeitsschutzverordnung ASR3.7 „Lärm“ entsprechen, dürfen nicht betrieben werden. Alternativ können in einem Raum mehrere Geräte bei geringerer Leitungsstufe betrieben werden. Wirtschaftlich wäre aber der Einsatz eines einzigen Geräts, das alle Vorgaben gleichzeitig erfüllt.
  • Akzeptanzproblem: Erfahrungen der Nutzer mit ungeeigneten und oft zu lauten Geräten führen zur pauschalen Ablehnung der Technik, die aber für ein funktionierendes Hygienekonzept wesentlich sind.

APC ist überzeugt, dass der Hauptgrund hierfür mangelhafte Leistungsverzeichnisse darstellen, die sowohl die Vorschriftenlage, das Gebot der Wirtschaftlichkeit als auch die Belange der Nutzer nicht regelkonform abbilden.

Leistungsverzeichnisse können dabei teilweise so rudimentär sein, dass wesentliche Aspekte zu Technik oder wirtschaftlichem Betrieb fehlen und so ungeeigneten Geräten oder unseriösen Herstellern Tür und Tor geöffnet werden. Leistungsverzeichnisse können aber auch mit (teilweise sich widersprechenden) Anforderungen so überfrachtet sein, dass deren Erfüllung fachlich nicht möglich ist. Ausschreibungsunterlagen sind aber manchmal auch nur die Kopie der Website eines Herstellers.

Entwicklung von Konzepten zum „Gesunden und Sicheren Raum“

 

Die APC GmbH entwickelt darüber hinaus mit weiteren fachlich renommierten Partnern konkrete, umsetzungsfähige Konzepte zu „Gesunden und Sicheren Räumen“ in öffentlichen Gebäuden, Kitas, Schulen und Hochschulen und natürlich auch für Wirtschaftsunternehmen. Dabei geht es neben der Raumluftreinigung auch um Wegeleit- und Zugangskontroll-Systeme, Raumnutzungs- und -Raumbelegungskonzepte, Reinigungsverfahren, Testkonzepte, Aufbau resilienter Organisationstrukturen, u.v.a.m.. 

Die APC GmbH stellt seine wissenschaftlich-technische Kompetenz aber auch Herstellern zur Verfügung und unterstützt bei Entwicklung, Auslegung und Design von Raumluftreinigungsgeräten, begleitet wissenschaftlich die Arbeiten zur Validierung und Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Geräte.

Unterstützung von Herstellern bei der Entwicklung vom Raumluftreiniger